Gedächnisprotokoll der Verhandlung am 15.02.18 (Mitschrift/Notizen)
(...) gegen (...): Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung
Richter: (...)
der Richter stellt fest, wer gekommen ist
zitiert anschließend ausführlich aus dem Kündigungsschreiben, die Pfaffendorferstraße 14 wird als Beispiel für durch B&H erfolgte Komplettsanierung angesprochen
anschließend zitiert er aus der Klageerwiederung, nennt den Vorwurf der Immobilienspekulation,
Frage an Frau B.- stimmt es, dass Sie den Voreigentümern eine Summe plus X geboten haben, um das Haus zu erwerben?
Frau B. gibt an, dass Sie ca. 18.000 € mehr bezahlt hat, als von den avisierten Käufern geboten, um evtl. Sonderauslagen ("Unannehmlichkeiten") der Eigentümer zu entgelten
Aussage außerdem: Objekt in der Pfaffendorferstraße wird in Ihrem Besitz bleiben, wird nicht verkauft
anschließend Befragung zum Zustand der Wohnung von Frau Pfefferkorn
B&H geben an, sie hätten kein gesichertes Wissen, da sie die Wohnung nicht besichtigen durften
sie nehmen an, dass außer 2 Wohnungen alle nur AWC haben und evtl. Duschen in der Küche
weitere Befragung zur geplanten Sanierung:
soll über die eigene GbR laufen, Anteile haben B&H zu je 50%
Finanzierung des Hauskaufes erfolgte mit Eigenmitteln, Sanierung ist noch nicht finanziert, auch noch nicht mit Bank durchgeplant, da sonst Bereitstellungszinsen anfallen würden
(dies wird ausdrücklich so als Grund der noch nicht stehenden Finanzierung benannt)
Bauunternehmer sollen dieselben wie bei bereits umgesetzten Projekten sein (keine Namen)
Frage an Frau Pfefferkorn zum Zustand der Wohnung,
Dusche in der Küche, AWC, Wachsbecken in der Küche (extra)
Nachfragen zum aktuellen Mietpreis und zur Grundfläche – hier werden verschiedene Zahlen genannt, die Aussagen sind nicht einheitlich
Frage von Frau RA K., ob der vorgelegte Plan ausreichend für die Sanierungsplanung ist
kurzer Exkurs zu "Eigentum verpflichtet", scheint nicht die Sicht des Richters zu sein
?hat er wirklich Wohnungen mit Autos verglichen?
sind evtl. 4,-€ pro m² Miete auch genug?
er schlägt eine Sachverständigenbefragung zum Zustand des Hauses vor
Frau RA K. ergänzt zur wirtschaftlichen Führung des Hauses, dass es unter der Verwaltung von W. Schäfer keine Einbußen gab und nach und nach Sanierungsprojekte vorgenommen wurden,
sie soll hierzu Unterlagen nachreichen
Hinweis des Richters generell wird hier die Sache einer Mieterin und nicht des gesamten Hauses verhandelt
Begründungen wie gewachsene Hausgemeinschaft, besonderer Umgang miteinander sind daher für ihn nicht relevant
zum Holzgutachten: es liegt keines vor, soll dringend eingeholt werden
Nachfragen zur erzielbaren Miete, der Richter zückt den Taschenrechner und erfragt:
Alter des Gebäudes
Anzahl der Geschosse
Geplante Umbauten wie:
Fußbodenheizung = ja,
Fließen in der Küche = ja
im Arbeitsbereich = nein,
Einbauküche = ja
Gästetoilette = nein
gefliester Nassbereich = ja
beheizbarer Handtuchhalter = ja
beheizbarer Boden im Bad = ja
Doppelwaschbecken = je nach Wohnungsgröße
Parkett = ja,
Balkone größer 2 m² = ja
Fenster = vierfach verglast
Außenrolläden = nein
Gegensprechanlage (Video?) = ja
abschließbarer Kellerraum = ja
Fahrstuhl = ja
"außen gepflegt" = ja
Wohnumgebung = saniert, ohne Straßenbahn
keine Nachfragen zur Machbarkeit, es darf behauptet werden
Pfaffendorferstraße 14 als Vergleichsobjekt benannt
der Richter errechnet nach Mietspiegel eine zu erzielende Miete von ca. 8,-€ pro m²
Frau B. ergänzt Überlegungen zum Wohnungszuschnitt – nach kaufmännischem Denken
außerdem soll Stuck dran, innen und außen
Gegenseite bestreitet, dass alles so ausgeführt werden soll/kann
Richter geht darauf nicht ein
Frage: Warum wurde keine gütliche Einigung angestrebt?
ob z.B. eine Sanierung bei bestehenden Mietverhältnissen möglich ist
konkret Ansprache von "Eilo" , O-Ton B." Das sagt mir nichts!"
das Anliegen einer mieterverträglichen Sanierung wird von Frau RA K. kurz erläutert
jetzt steigt Herr RA Kn. ein und wendet sich gegen eine Kriminalisierung seiner Mandanten, es gäbe ganz anders vorgehende Eigentümer
sie seien an einer sozial verträglichen Lösung interessiert?
Nachfrage, was Frau P. (Anm. Mieterin) sich wünscht, ob sie sich über einen konkreten Betrag (für Vergleich) Gedanken gemacht habe
Anwalt Kn. bringt zum Ausdruck, dass es nicht im allgemeinen Interesse sein kann, etliche Verfahren durchzuführen, dass er (und seine Mandanten) an einer Gesamtlösung interessiert sind
Der Richter äußert Bedenken, ob das möglich ist, da es doch sehr verschiedene Einzellagen sind, die hier zu besprechen wären, es sei denn, man kommt zu einer Einigung
Verhandlung wird ca. 10 min unterbrochen, um sich über konkrete Zahlen auszutauschen
Zusammenfassung: es soll ein Sachverständiger beauftragt werden, der den Zustand des Hauses begutachtet, dazu können die Parteien Vorschläge unterbreiten
Dokumente können bis zum 08.03.18 nachgereicht werden (Beweisbeschluss)
Verhandlung wird beendet
anschließend gab es ein Gespräch mit Frau RA K.:
wir sollen zuarbeiten:
Wohnungsgrößen und
Miethöhe (Tabelle), wie im Mietvertrag angegeben
Vorschläge für Sachverständigen
evtl. Aufmaß des Hauses/der einzelnen Wohnungen
bis 22.02.
auch wenn sie den Richter als nicht sehr entgegenkommend erlebt hat, sieht sie noch keinen Hinweis auf ein Verlieren des Verfahrens
Angebot der Gegenseite beläuft sich auf etwa das Zwölffache der Monatsmiete, könnt ihr Euch also ausrechnen, Frau RA K. glaubt, dass dieses Angebot mit der Zeit eher sinkt